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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 09/2026

§ 1 Geltungsbereich & Begriffsbestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der von PostMotor GmbH, Griesingerstraße 5, 24116 Kiel, vertreten durch Kubla Elmoussa (nachfolgend „Anbieter"), betriebenen Software-as-a-Service-Plattform „PostMotor" zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde").
  2. Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Es richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Mit Vertragsschluss versichert der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
  4. Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden über die Nutzung der Plattform, ohne dass der Anbieter in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste.
  5. Im Sinne dieser AGB bezeichnet:
    • Plattform" die unter der Bezeichnung PostMotor bereitgestellte Software-Anwendung einschließlich ihrer Module, insbesondere Car Studio, Social- und Reel-Studio, Smart-Import und Händler-Website sowie — nach Maßgabe der jeweils gebuchten Paketstufe — Funktionen zur Verkaufs- und Kundenverwaltung (CRM), zur Buchhaltung und zu digitalen Dokumenten;
    • Credits" die abrechnungsrelevanten Verbrauchseinheiten für die Nutzung KI-gestützter Leistungen;
    • KI-Ergebnisse" die durch den Einsatz künstlicher Intelligenz vollautomatisch erzeugten Inhalte, insbesondere bearbeitete Fahrzeugbilder, generierte Szenen und Texte;
    • Kundeninhalte" sämtliche vom Kunden hochgeladenen oder importierten Daten, insbesondere Fahrzeugfotos, Fahrzeugdaten und Texte;
    • Drittdienste" Dienste Dritter, deren Schnittstellen der Anbieter zur Leistungserbringung nutzt, insbesondere Google (Gemini/Vertex AI sowie — soweit der Kunde ein entsprechendes Konto verbindet — YouTube), Meta (Instagram/Facebook) und — soweit der Kunde ein entsprechendes Konto verbindet — TikTok.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

  1. Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Bereitstellung der Plattform PostMotor zur Nutzung über das Internet (Software as a Service). Die Software wird ausschließlich auf der Infrastruktur des Anbieters bzw. von ihm beauftragter Dritter betrieben; eine Überlassung der Software zum dauerhaften Verbleib oder eine Übereignung der Software erfolgt nicht.
  2. Die Plattform umfasst im Rahmen des Tarifs insbesondere folgende Leistungen:
    • Car Studio": die KI-gestützte Bearbeitung und Freistellung von Fahrzeugfotos sowie das Einfügen freigestellter Fahrzeuge in automatisch generierte Szenen unter Einsatz der Google-Gemini-KI;
    • Social Studio": die Erstellung von Inhalten für soziale Medien, insbesondere Cards, Stories, Reels und Texte, sowie auf Wunsch des Kunden die Direktveröffentlichung dieser Inhalte über die vom Kunden verbundenen Social-Media-Konten (insbesondere Instagram und Facebook, soweit angeboten auch TikTok und YouTube) unter Verwendung der jeweiligen Anbieter-Schnittstellen;
    • Smart-Import": der Import von Fahrzeugdaten und -bildern aus vom Kunden angegebenen Inserats-URLs;
    • weitere Module nach Maßgabe der jeweils gebuchten Paketstufe, insbesondere die Erstellung und Bereitstellung einer Händler-Website sowie — soweit in der gebuchten Paketstufe enthalten — Funktionen zur Verkaufs- und Kundenverwaltung (CRM), zur Buchhaltung, zu digitalen Dokumenten und zum Datenexport.
  3. Der Funktionsumfang im Einzelnen sowie die jeweils zugeordneten Credit-Kontingente ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungs- und Tarifbeschreibung des Anbieters.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform fortzuentwickeln, anzupassen und zu verbessern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der vereinbarte Leistungsumfang im Kern erhalten bleibt. Dies gilt insbesondere für Anpassungen, die aufgrund von Änderungen genutzter Drittdienste erforderlich werden.
  5. Eine über die vorstehende Leistungsbeschreibung hinausgehende Beschaffenheit der Plattform ist nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar.

§ 3 Vertragsschluss und Registrierung

  1. Die Darstellung der Plattform und ihrer Tarife im Internet stellt kein bindendes Angebot des Anbieters dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots.
  2. Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist die Registrierung eines Nutzerkontos. Der Kunde hat im Rahmen der Registrierung die abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und während der gesamten Vertragslaufzeit aktuell zu halten.
  3. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Registrierungs- bzw. Bestellformular absendet und der Anbieter die Registrierung freischaltet bzw. die Bestellung bestätigt. Der Anbieter kann die Wirksamkeit der Registrierung von einer Bestätigung der vom Kunden angegebenen E-Mail-Adresse abhängig machen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Er hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Konto missbräuchlich genutzt wird.
  5. Der Anbieter behält sich vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  6. Die Registrierung allein begründet keine Zahlungspflicht. Ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis entsteht erst, wenn der Kunde aktiv einen kostenpflichtigen Tarif bestellt und der Anbieter die Bestellung bestätigt bzw. das Konto freischaltet. Ohne eine solche Bestellung stehen dem Kunden die kostenpflichtigen Funktionen der Plattform, insbesondere die KI-gestützten Leistungen, nicht zur Verfügung; das Konto kann gesperrt bzw. nach angemessener Frist gelöscht werden.

§ 4 (aufgehoben)

Die hier vormals geregelte unentgeltliche Testphase wird nicht mehr angeboten. Die Paragraphenzählung dieser AGB bleibt unverändert, damit die Verweise innerhalb der AGB und in bereits geschlossenen Verträgen fortgelten. Der Zeitpunkt, zu dem eine Zahlungspflicht entsteht, ist in § 3 Abs. 6 geregelt; die Vergütung richtet sich nach § 6.

§ 5 Leistungsumfang, Verfügbarkeit und Wartung

  1. Der Anbieter stellt die Plattform mit einer im Jahresmittel angestrebten Verfügbarkeit bereit, schuldet jedoch keine ununterbrochene oder hundertprozentige Verfügbarkeit. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind insbesondere Zeiten geplanter Wartung sowie Zeiten, in denen die Plattform aufgrund von Umständen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Störungen des Internets, Ausfälle von Drittdiensten o. Ä.), nicht erreichbar ist.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen und die Plattform hierfür vorübergehend außer Betrieb zu nehmen. Planbare Wartungsfenster wird der Anbieter, soweit zumutbar, nach Möglichkeit in nutzungsschwache Zeiten legen und rechtzeitig ankündigen.
  3. Die Erbringung wesentlicher Leistungen, insbesondere der KI-Bildbearbeitung und der Direktveröffentlichung, ist von Diensten und Schnittstellen Dritter (insbesondere Google und Meta) abhängig. Der Anbieter hat auf Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Konditionen und Richtlinien dieser Drittdienste keinen Einfluss.
  4. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit von Drittdiensten sowie für Änderungen der technischen Schnittstellen, Nutzungsbedingungen oder Richtlinien der Drittanbieter. Werden Leistungen aufgrund von Änderungen oder Ausfällen bei Drittanbietern eingeschränkt, unmöglich oder unzumutbar, gilt dies nicht als vom Anbieter zu vertretender Mangel; der Anbieter wird den Kunden hierüber informieren, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.

§ 6 Credits, Preise, Zahlung und Verzug

  1. Die Nutzung KI-gestützter Leistungen, insbesondere die Erzeugung von KI-Szenen, erfolgt im Rahmen eines Credit- bzw. Kontingentmodells und verbraucht Credits nach Maßgabe der jeweils gültigen Tarifbeschreibung. Die Nutzung des Social Studio (Erstellung von Texten, Cards und Reels) ist im Rahmen des gebuchten Tarifs unbegrenzt.
  2. Die kostenpflichtige Nutzung erfolgt als Monatsabonnement in der vom Kunden jeweils gebuchten Paketstufe gemäß der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preis- und Leistungsübersicht des Anbieters. Der monatliche Preis besteht je Paketstufe aus einem Grundpreis einschließlich eines darin enthaltenen Fahrzeugkontingents zuzüglich eines Betrags je weiterem vom Kunden verwaltetem Fahrzeug oberhalb dieses Kontingents; Umfang des Kontingents und Höhe der Beträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Tarif- und Leistungsbeschreibung. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe.
  3. Maßgeblich für die Anzahl der abzurechnenden Fahrzeuge ist der höchste Stand, den der Fahrzeugbestand des Kunden im jeweiligen Abrechnungsmonat erreicht hat, nicht der Stand am Monatsende. Wird ein Fahrzeug innerhalb des Monats verkauft oder deaktiviert, bleibt es für diesen Monat in der Abrechnung enthalten; die zugehörigen Credits bleiben dem Kunden für diesen Monat ebenfalls erhalten. Beginnt das Abonnement im laufenden Monat, wird der erste Monat taggenau anteilig berechnet.
  4. Verbrauchte oder zum Abrechnungszeitraum zugeteilte Credits werden nicht erstattet und sind, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, nicht auf nachfolgende Abrechnungszeiträume übertragbar.
  5. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde hinterlegt seine Zahlungsdaten bei Vertragsschluss; der jeweils fällige Betrag wird zum Fälligkeitstermin automatisch eingezogen. Eine Zahlung per Überweisung ist nicht vorgesehen und bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt oder eine Kreditkarte hinterlegt, ist der Rechnungsbetrag mit Zugang der Rechnung sofort zur Zahlung fällig und wird zu diesem Zeitpunkt eingezogen. Im Übrigen sind Rechnungen innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  6. Wird eine Lastschrift mangels Deckung, wegen Widerspruchs oder aus einem anderen vom Kunden zu vertretenden Grund zurückgegeben, hat der Kunde die dem Anbieter hierdurch entstehenden Kosten zu erstatten. Der Anbieter berechnet hierfür pauschal 7,50 € netto je Rücklastschrift. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  7. Wurde der Zugang wegen Zahlungsverzugs gesperrt, berechnet der Anbieter für die erneute Freischaltung ein Entgelt von 19,00 € netto. Beide vorgenannten Beträge werden mit der nächsten Monatsrechnung abgerechnet.
  8. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
  9. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter ferner berechtigt, den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen nach vorheriger Ankündigung bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zu sperren.
  10. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
  11. Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit sich die für die Preisbildung maßgeblichen Gesamtkosten (insbesondere Kosten für Rechenleistung und Infrastruktur, Entgelte genutzter KI- und sonstiger Drittdienste, Personal- sowie Lizenzkosten) nach Vertragsschluss verändern. Preiserhöhungen sind auf den Umfang der tatsächlichen Kostensteigerung beschränkt; Kostensenkungen berücksichtigt der Anbieter nach denselben Maßstäben. Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Im Fall einer Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu kündigen; auf dieses Sonderkündigungsrecht wird der Anbieter in der Ankündigung gesondert hinweisen.

§ 6a Einrichtungs-Service (optionale einmalige Dienstleistung)

  1. Der Anbieter bietet optional einen einmaligen, entgeltlichen Einrichtungs-Service an: eine per Video-Call durchgeführte, gemeinsame Ersteinrichtung der Plattform für den Kunden (insbesondere Website, Kontoeinstellungen, Fahrzeug-Import-Anbindung sowie Verknüpfung von Social-Media-Konten) mit einer Dauer von bis zu sechzig (60) Minuten. Auf den Einrichtungs-Service findet Dienstvertragsrecht (§§ 611 ff. BGB) Anwendung; ein bestimmter Erfolg — insbesondere die Freischaltung, Verfügbarkeit oder ein bestimmtes Verhalten von Drittdiensten (§ 10) — wird nicht geschuldet.
  2. Die Vergütung ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisübersicht, versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ist mit der Bestellung fällig. Die Terminwahl erfolgt nach Zahlungseingang über den vom Anbieter bereitgestellten Buchungskalender.
  3. Der Kunde kann den gebuchten Termin bis vierundzwanzig (24) Stunden vor Beginn kostenfrei verschieben oder absagen. Erscheint der Kunde nicht oder sagt er später als 24 Stunden vor Beginn ab, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen (§ 615 BGB); der Anbieter wird dem Kunden nach billigem Ermessen einmalig einen Ersatztermin anbieten.
  4. Der Kunde wirkt an der Durchführung mit, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen eigenen Zugänge und Unterlagen (z. B. Zugangsdaten des Fahrzeugportal-Händlerbereichs, Anmeldedaten für Social-Media- bzw. Google-Konten, Impressumsangaben, Logo). Anmeldungen bei Drittdiensten nimmt der Kunde im Termin stets selbst vor; der Anbieter erhält oder speichert dabei keine Passwörter des Kunden. Unterbleibt die Mitwirkung und kann die Leistung deshalb ganz oder teilweise nicht erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt; Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.
  5. Im Übrigen gelten die Regelungen dieser AGB, insbesondere § 9 (KI-Ergebnisse), § 10 (Drittdienste) und § 14 (Haftung), entsprechend.

§ 6b Lead-Credits für Kundengesuche (Fahrzeugsuche)

  1. Privatpersonen können über die Plattform eine Fahrzeugsuche („Kundengesuch") einstellen. Der Anbieter stellt Kundengesuche denjenigen Kunden zur Verfügung, deren Standort im vom Suchenden gewählten Umkreis liegt. Ein Anspruch des Kunden darauf, ein bestimmtes oder überhaupt ein Kundengesuch zu erhalten, besteht nicht.
  2. Um ein Kundengesuch freizuschalten, benötigt der Kunde Lead-Credits. Ein Lead-Credit berechtigt zur Freischaltung genau eines Kundengesuchs. Mit der Freischaltung werden dem Kunden Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Suchenden offengelegt; er darf den Suchenden über die von diesem gewählten Kontaktwege unmittelbar ansprechen und ihm ein Fahrzeug anbieten. Der Kunde ist für die weitere Verarbeitung dieser Daten datenschutzrechtlich eigenständig verantwortlich und darf sie ausschließlich zur Beantwortung des konkreten Kundengesuchs verwenden; jede andere Nutzung, insbesondere zu Werbezwecken oder eine Weitergabe an Dritte, ist untersagt. Die Berechtigung wird je Kunde und Gesuch nur einmal berechnet; ein späterer Wechsel des angebotenen Fahrzeugs oder eine Änderung des Angebots ist entgeltfrei.
  3. Lead-Credits werden als Guthaben im Voraus erworben. Der Preis ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Erwerbs gültigen Preisübersicht und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Lead-Credits sind ab Erwerb zwölf (12) Monate gültig; nicht genutzte Lead-Credits werden nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht erstattet (§ 6 Nr. 4 gilt entsprechend).
  4. Der Lead-Credit vergütet ausschließlich die Freischaltung und die damit eröffnete Möglichkeit, den Suchenden anzusprechen und ihm ein Angebot zu unterbreiten. Ein Anspruch auf eine Antwort des Suchenden, auf die Annahme des Angebots oder auf einen Vertragsschluss besteht nicht. Der Anbieter begrenzt die Zahl der Freischaltungen je Kundengesuch auf höchstens 5 Kunden; ist diese Zahl erreicht, ist eine weitere Freischaltung nicht mehr möglich. Entscheidet sich der Suchende für einen anderen Kunden oder gar nicht, wird der eingesetzte Lead-Credit nicht erstattet.
  5. Der Anbieter erstattet den eingesetzten Lead-Credit, wenn er ein Kundengesuch nachträglich sperrt (insbesondere bei Missbrauch, offensichtlich unrichtigen Angaben oder unzulässigem Inhalt) sowie dann, wenn der Suchende sein Gesuch innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach der Freischaltung durch den Kunden zurückzieht. Die Erstattung erfolgt durch Gutschrift auf das Lead-Guthaben. Eine Erstattung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde die Kontaktdaten des Suchenden abgerufen hat, da die vergütete Leistung damit vollständig erbracht ist; hiervon unberührt bleibt eine Erstattung aus Kulanz im Einzelfall.
  6. Der Anbieter erhält für die Vermittlung eines Kundengesuchs keine Provision aus einem zwischen dem Kunden und dem Suchenden geschlossenen Vertrag. Die Reihenfolge, in der dem Suchenden die eingegangenen Angebote angezeigt werden, richtet sich nach der Übereinstimmung mit seinen Suchkriterien und ist von der Zahlung von Lead-Credits unabhängig.
  7. Bei Kundengesuchen nach einem Neuwagen kann der Kunde auch ein Angebot über ein zu bestellendes, noch nicht im Bestand befindliches Fahrzeug abgeben. In diesem Fall hat er die voraussichtliche Lieferzeit sowie die angebotene Ausstattung anzugeben. Angaben zur Lieferzeit sind unverbindliche Schätzungen, soweit der Kunde sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
  8. Während einer vom Anbieter ausgewiesenen Einführungsphase stellt der Anbieter Lead-Credits unentgeltlich zur Verfügung. Ein Anspruch auf Fortführung der Einführungsphase besteht nicht; ihre Beendigung und die erstmalige Festsetzung eines Entgelts kündigt der Anbieter nach Maßgabe von § 6 Nr. 11 an.

§ 6c Kontakt-Freischaltung in der Ankauf-Börse

  1. Privatpersonen können über die Plattform ein privates Verkaufsinserat („Auto anbieten") einstellen. Der Anbieter stellt freigegebene Inserate den hierfür zugelassenen Kunden zur Verfügung. Ein Anspruch des Kunden darauf, ein bestimmtes oder überhaupt ein Inserat zu erhalten, besteht nicht.
  2. Das Abgeben von Ankaufangeboten ist für den Kunden unentgeltlich und der Zahl nach nicht begrenzt. Der Kunde sieht die Fahrzeugdaten, die Fotos, den Zustand und die Region des Inserats, ohne hierfür ein Entgelt zu entrichten. Nimmt der Verkäufer sein Angebot an, erhält der Kunde dessen Kontaktdaten ebenfalls unentgeltlich.
  3. Unabhängig davon kann der Kunde die Kontaktdaten des Verkäufers freischalten, um diesen unmittelbar anzusprechen. Mit der Freischaltung werden dem Kunden Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Verkäufers offengelegt; er darf ihn über die von diesem gewählten Kontaktwege ansprechen. Der Kunde ist für die weitere Verarbeitung dieser Daten datenschutzrechtlich eigenständig verantwortlich und darf sie ausschließlich zur Anbahnung des konkreten Ankaufs verwenden; jede andere Nutzung, insbesondere zu Werbezwecken oder eine Weitergabe an Dritte, ist untersagt.
  4. Der Anbieter begrenzt die Zahl der Freischaltungen je Inserat auf höchstens 5 Kunden; ist diese Zahl erreicht, ist eine weitere Freischaltung nicht mehr möglich. Das Recht, ein Ankaufangebot abzugeben, bleibt hiervon unberührt.
  5. Das Entgelt für die Freischaltung ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Freischaltung gültigen Preisübersicht und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es vergütet ausschließlich die Offenlegung der Kontaktdaten und die damit eröffnete Möglichkeit der Ansprache. Ein Anspruch auf eine Antwort des Verkäufers, auf einen Vertragsschluss oder auf den Erwerb des Fahrzeugs besteht nicht.
  6. Der Anbieter erstattet das Entgelt, wenn er ein Inserat nachträglich sperrt (insbesondere bei Missbrauch, offensichtlich unrichtigen Angaben oder unzulässigem Inhalt) sowie dann, wenn der Verkäufer sein Inserat innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach der Freischaltung zurückzieht. Eine Erstattung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde die Kontaktdaten abgerufen hat, da die vergütete Leistung damit vollständig erbracht ist; hiervon unberührt bleibt eine Erstattung aus Kulanz im Einzelfall.
  7. Der Anbieter erhält für die Vermittlung eines Ankaufs keine Provision aus einem zwischen dem Kunden und dem Verkäufer geschlossenen Vertrag. Die Reihenfolge, in der dem Verkäufer die eingegangenen Angebote angezeigt werden, richtet sich nach deren Höhe und Zeitpunkt und ist von einer Freischaltung unabhängig.
  8. Während einer vom Anbieter ausgewiesenen Einführungsphase ist die Freischaltung unentgeltlich. Ein Anspruch auf Fortführung der Einführungsphase besteht nicht; ihre Beendigung und die erstmalige Festsetzung eines Entgelts kündigt der Anbieter nach Maßgabe von § 6 Nr. 11 an.

§ 6d Kontakt-Freischaltung bei Leasing-Anfragen

  1. Interessenten können über die Plattform eine Leasing-Anfrage stellen — allgemein über die Leasing-Abteilung oder bezogen auf ein konkret inseriertes Fahrzeug. Der Anbieter stellt Anfragen, deren E-Mail-Adresse bestätigt ist, den hierfür zugelassenen Kunden zur Verfügung, die Leasing als Geschäftsfeld nicht abgewählt haben. Ein Anspruch des Kunden darauf, eine bestimmte oder überhaupt eine Anfrage zu erhalten, besteht nicht.
  2. Die Ansicht einer Anfrage ist für den Kunden unentgeltlich. Er sieht das gewünschte Fahrzeug, die gewünschte Vertragsgestaltung (Laufzeit, Jahresfahrleistung, Sonderzahlung, private oder gewerbliche Nutzung), den vom Interessenten genannten Entscheidungszeitraum und dessen Region. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Firma und der Freitext des Interessenten bleiben bis zur Freischaltung verborgen.
  3. Der Anbieter ist weder Leasinggeber noch Vermittler einer Finanzdienstleistung. Er erbringt ausschließlich die Anbahnung des Kontakts zwischen Interessent und Kunde; ein Leasingvertrag kommt allein zwischen diesen beiden zustande. Der Anbieter erhebt keine Angaben zu Einkommen, Beschäftigung oder Kreditwürdigkeit des Interessenten und führt keine Bonitätsprüfung und kein Scoring durch. Die Angaben des Interessenten zu Sonderzahlung, Laufzeit und Jahresfahrleistung sind unverbindliche Wünsche und werden vom Anbieter nicht bewertet.
  4. Mit der Freischaltung werden dem Kunden Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Firma und der Freitext des Interessenten offengelegt; er darf ihn unmittelbar ansprechen, um ihm ein Leasingangebot zu unterbreiten. Der Kunde ist für die weitere Verarbeitung dieser Daten datenschutzrechtlich eigenständig verantwortlich und darf sie ausschließlich zur Anbahnung des konkreten Leasinggeschäfts verwenden; jede andere Nutzung, insbesondere zu Werbezwecken oder eine Weitergabe an Dritte, ist untersagt.
  5. Vorrecht des inserierenden Kunden. Bezieht sich eine Anfrage auf ein Fahrzeug, das ein Kunde auf der Plattform inseriert hat, steht sie für 24 Stunden ab ihrer Verteilung ausschließlich diesem Kunden zur Verfügung; nur er kann sie in dieser Zeit einsehen und freischalten. Er kann das Vorrecht jederzeit vorzeitig beenden und die Anfrage für weitere Kunden freigeben. Nach Ablauf der Frist oder nach einer solchen Freigabe steht die Anfrage den übrigen zugelassenen Kunden im vom Interessenten gewählten Umkreis zur Verfügung. Das Vorrecht besteht nicht, wenn der inserierende Kunde Leasing als Geschäftsfeld abgewählt hat oder sein Zugang im maßgeblichen Zeitpunkt nicht aktiv ist; die Anfrage steht dann sogleich allen zugelassenen Kunden zur Verfügung. Ein Anspruch auf das Vorrecht oder auf dessen Verlängerung besteht nicht; der Anbieter kann die Frist mit Wirkung für künftige Anfragen nach Maßgabe von § 6 Nr. 11 ändern.
  6. Der Anbieter begrenzt die Zahl der Freischaltungen je Anfrage auf höchstens 5; ist diese Zahl erreicht, ist eine weitere Freischaltung nicht mehr möglich.
  7. Das Entgelt für die Freischaltung ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Freischaltung gültigen Preisübersicht und versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es vergütet ausschließlich die Offenlegung der Kontaktdaten und die damit eröffnete Möglichkeit der Ansprache. Ein Anspruch auf eine Antwort des Interessenten, auf den Abschluss eines Leasingvertrags oder auf ein sonstiges Geschäft besteht nicht.
  8. Die Freischaltung wird nicht vorab bezahlt, sondern als Position auf der nächsten Rechnung des Kunden abgerechnet. Der Anbieter kann die Freischaltung von einem aktiven Abonnement mit hinterlegter Zahlungsart und vollständiger Rechnungsanschrift abhängig machen.
  9. Der Anbieter erstattet das Entgelt, wenn er eine Anfrage nachträglich sperrt oder löscht (insbesondere bei Missbrauch, offensichtlich unrichtigen Angaben oder unzulässigem Inhalt) sowie dann, wenn der Interessent seine Anfrage innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach der Freischaltung zurückzieht. Eine Erstattung ist ausgeschlossen, sobald der Kunde die Kontaktdaten abgerufen hat, da die vergütete Leistung damit vollständig erbracht ist; hiervon unberührt bleibt eine Erstattung aus Kulanz im Einzelfall. Wurde die Freischaltung bereits fakturiert, erfolgt die Erstattung als Gutschrift.
  10. Der Anbieter erhält für ein zustande gekommenes Leasinggeschäft keine Provision. Eine bezahlte Platzierung innerhalb der Leasing-Anfragen gibt es nicht; welche Anfrage einem Kunden angezeigt wird, richtet sich allein nach dem Geschäftsfeld, der Region, der Markenführung und — bei fahrzeugbezogenen Anfragen — nach dem Vorrecht gemäß Nr. 5.
  11. Während einer vom Anbieter ausgewiesenen Einführungsphase ist die Freischaltung unentgeltlich. Ein Anspruch auf Fortführung der Einführungsphase besteht nicht; ihre Beendigung und die erstmalige Festsetzung eines Entgelts kündigt der Anbieter nach Maßgabe von § 6 Nr. 11 an.

§ 6e Sichtbarkeitsprodukte im Fahrzeugmarkt (Highlight, Top-Platzierung, Händler-Boost, Social Push)

  1. Leistungen. Der Kunde kann folgende entgeltliche Sichtbarkeitsleistungen buchen: (a) das Highlight — farbliche Hervorhebung der Fahrzeugkarte eines im Fahrzeugmarkt der Plattform veröffentlichten Fahrzeugs an ihrer unveränderten Position in den Trefferlisten, sichtbar auf den Fahrzeugkarten der Trefferliste, der Rubrikseiten, der Merkliste und des Händlerprofils; (b) die Top-Platzierung — zusätzliche, regelmäßige Anzeige des Fahrzeugs in einem gekennzeichneten Bereich am Anfang der ersten Ergebnisseite der Trefferliste und der Rubrikseiten nach Maßgabe von Nr. 2; (c) den Händler-Boost — bevorzugte Anzeige des Händlerprofils am Anfang des öffentlichen Händlerverzeichnisses sowie eine Kennzeichnung auf den Fahrzeugkarten und im Händlerprofil des Kunden; (d) den Social Push — Einreichung eines Fahrzeugs zur Prüfung für eine Veröffentlichung auf den Social-Media-Kanälen des Anbieters. Highlight und Top-Platzierung können für dasselbe Fahrzeug nebeneinander laufen; die Top-Platzierung schließt die farbliche Hervorhebung ein.
  2. Hauptparameter der Reihenfolge. Die Reihenfolge der Fahrzeuge in den Trefferlisten richtet sich nach der vom Besucher gewählten Sortierung, standardmäßig nach dem Zeitpunkt der Einstellung („Neueste zuerst"). Weder die Tarifstufe des Kunden noch sonstige Entgelte beeinflussen diese Reihenfolge. Am Anfang der ersten Ergebnisseite werden 2 Plätze für Top-Platzierungen bereitgehalten. Dort werden ausschließlich Top-Platzierungen angezeigt, deren Fahrzeug den vom Besucher gewählten Filtern entspricht. Übersteigt die Zahl der passenden Top-Platzierungen die Zahl der Plätze, werden die Plätze bei jedem Seitenaufruf neu vergeben: zunächst wechselnd zwischen den Kunden, sodann zwischen den Fahrzeugen eines Kunden. Ein Fahrzeug wird je Ergebnisseite nur einmal angezeigt. Im Händlerverzeichnis werden Kunden mit laufendem Händler-Boost vor den übrigen Händlern angezeigt; die Reihenfolge der übrigen Händler bleibt unverändert. Der Anbieter kennzeichnet alle Sichtbarkeitsleistungen gegenüber den Besuchern als Anzeige bzw. bezahlte Platzierung, kennzeichnet auf einem Social Push beruhende Beiträge als Werbung und erläutert die Reihenfolge auf einer öffentlich zugänglichen Seite; der Kunde duldet diese Kennzeichnung.
  3. Kein Anspruch auf Platzierung oder Veröffentlichung. Der Kunde erwirbt mit Highlight, Top-Platzierung und Händler-Boost die Teilnahme an der Vergabe nach Nr. 2, nicht einen bestimmten Platz, eine bestimmte Zahl von Einblendungen, Aufrufen, Favorisierungen oder Anfragen. Mit dem Social Push erwirbt der Kunde ausschließlich die redaktionelle Prüfung des Fahrzeugs; eine Veröffentlichung, ein bestimmter Kanal, Zeitpunkt oder Umfang sind nicht geschuldet. Wird das Fahrzeug nicht veröffentlicht, wird für den Social Push kein Entgelt berechnet. Der Anbieter sichert keinen Erfolg zu.
  4. Umfang. Je Fahrzeug kann zur gleichen Zeit je Leistungsart nur eine Buchung bestehen; je Kunde kann zur gleichen Zeit nur ein Händler-Boost bestehen. Die Zahl der gleichzeitig laufenden Top-Platzierungen eines Kunden ist auf 10 % seiner im Fahrzeugmarkt veröffentlichten Fahrzeuge begrenzt, mindestens 3 und höchstens 50 Fahrzeuge. Der Anbieter kann diese Werte nach Maßgabe von § 6 Nr. 11 anpassen.
  5. Laufzeit und Ende. Highlight, Top-Platzierung und Händler-Boost werden als Paket mit fester Laufzeit gebucht; die angebotenen Laufzeiten ergeben sich aus der Preisübersicht zum Zeitpunkt der Buchung. Eine Buchung beginnt mit dem Tag der Buchung, endet mit Ablauf des letzten Tages der Laufzeit und verlängert sich nicht automatisch; eine erneute Buchung ist jederzeit möglich. Der Kunde kann eine Buchung jederzeit vorzeitig beenden. Eine Fahrzeugbuchung endet ohne weiteres, sobald das Fahrzeug im Fahrzeugmarkt nicht mehr veröffentlicht ist (insbesondere bei Verkauf, Deaktivierung, Löschung); jede Buchung endet mit der Sperre des Kontos oder der Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Anbieter kann eine Buchung zudem beenden, wenn das Fahrzeug, das Inserat oder das Profil gegen diese AGB verstößt. Der Social Push ist mit der redaktionellen Entscheidung erledigt.
  6. Entgelt. Das Entgelt ist ein Paketpreis je Buchung nach der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisübersicht, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; der bei der Buchung bestätigte Preis gilt für diese Buchung. Das Entgelt ist mit der Buchung fällig und wird mit der nächsten Monatsrechnung nach § 6 unter Angabe des Leistungszeitraums abgerechnet. Endet eine Buchung vor Ablauf der Laufzeit aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen (Nr. 5 Satz 4 bis 6, vorzeitige Beendigung durch den Kunden), bleibt das Entgelt geschuldet; eine anteilige Erstattung findet nicht statt. Beendet der Anbieter eine Buchung aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, erstattet er das Entgelt anteilig für die nicht erbrachten Tage.
  7. Während einer vom Anbieter ausgewiesenen Einführungsphase können einzelne Sichtbarkeitsleistungen unentgeltlich sein. Ein Anspruch auf Fortführung der Einführungsphase besteht nicht; ihre Beendigung und die erstmalige Festsetzung eines Entgelts kündigt der Anbieter nach Maßgabe von § 6 Nr. 11 an. Preisänderungen gelten nur für Buchungen, die nach ihrem Wirksamwerden vorgenommen werden.
  8. Der Anbieter stellt dem Kunden zu jeder Buchung die vom Anbieter gemessenen Kennzahlen (insbesondere Aufrufe der Fahrzeugseite, Favorisierungen, Anfragen, Einblendungen) zur Verfügung. Diese Kennzahlen beruhen auf cookieloser, serverseitiger Zählung ohne Personenbezug; sie sind Näherungswerte und begründen keine Ansprüche. Die Pflichten aus § 7a bleiben unberührt. Sichtbarkeitsleistungen sind keine Bewertung oder Auszeichnung des Fahrzeugs oder des Kunden durch den Anbieter.

§ 7 Pflichten und Verantwortlichkeit des Kunden

  1. Der Kunde ist für die von ihm hochgeladenen oder importierten Kundeninhalte allein verantwortlich. Er sichert zu, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstige Schutzrechte) an den Kundeninhalten verfügt und deren Nutzung im Rahmen der Plattform keine Rechte Dritter und keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Veröffentlichung von Inhalten über Drittdienste die jeweils geltenden Nutzungs- und Plattformrichtlinien der Drittanbieter, insbesondere von Meta (Instagram/Facebook) sowie — soweit der Kunde entsprechende Konten verbindet — von TikTok und YouTube/Google, einzuhalten. Die YouTube-Funktionen der Plattform nutzen die YouTube API Services; mit der Verbindung eines YouTube-Kontos und der Nutzung dieser Funktionen erklärt sich der Kunde zugleich mit der Geltung der YouTube-Nutzungsbedingungen (Terms of Service) einverstanden.
  3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten Dritter, insbesondere abgebildete Personen sowie amtliche Kennzeichen auf Fahrzeugfotos, vor einer Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden, soweit hierfür keine Rechtsgrundlage oder Einwilligung vorliegt.
  4. Es ist dem Kunden untersagt, die Plattform missbräuchlich zu nutzen, insbesondere durch automatisierte Abfragen, das Umgehen von Kontingenten oder Sicherheitsmaßnahmen sowie durch Handlungen, die geeignet sind, die Infrastruktur des Anbieters übermäßig zu belasten oder zu stören.
  5. Der Kunde stellt sicher, dass er bei der Verbindung von Drittkonten (z. B. Meta-Konten) zur eigenständigen Einräumung der erforderlichen Berechtigungen befugt ist.
  6. Verstößt der Kunde gegen die vorstehenden Pflichten, ist der Anbieter unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, betroffene Inhalte zu entfernen oder zu sperren.

§ 7a Bewertungen: Verbot der Beeinflussung

  1. Der Anbieter betreibt ein Bewertungssystem, in dem Personen, die über die Plattform nachweislich Kontakt zu einem Kunden hatten oder dort ein Fahrzeug erworben haben, diesen bewerten können. Die Einladung zur Bewertung versendet ausschließlich der Anbieter nach einheitlichen, öffentlich einsehbaren Regeln. Der Kunde hat keinen Einfluss darauf, wer eingeladen wird.
  2. Der Kunde kann eine über die Plattform abgegebene, verifizierte Bewertung weder zurückhalten noch entfernen. Ihm steht das Recht zu, öffentlich zu antworten sowie Bewertungen zu melden, die gegen diese Bedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen. Über eine Meldung entscheidet der Anbieter.
  3. Dem Kunden ist jede Beeinflussung des Bewertungsergebnisses untersagt. Untersagt sind insbesondere:
    • Bewertungen durch eigene Mitarbeitende, durch deren Angehörige oder durch mit dem Kunden verbundene Unternehmen;
    • Bewertungen durch Wettbewerber sowie Bewertungen, die im Auftrag Dritter abgegeben werden;
    • der Erwerb von Bewertungen sowie die Beauftragung von Dienstleistern zur Erzeugung von Bewertungen;
    • das Gewähren oder Inaussichtstellen von Rabatten, Gutscheinen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen für die Abgabe einer Bewertung oder für eine bestimmte Bewertung;
    • das Anlegen oder Verwenden fremder oder erfundener Identitäten sowie jede sonstige technische oder organisatorische Manipulation.
  4. Der Kunde darf seine Kundinnen und Kunden allgemein und ergebnisoffen auf die Möglichkeit einer Bewertung hinweisen. Eine Auswahl danach, wer voraussichtlich positiv bewertet, ist unzulässig.
  5. Bei einem Verstoß gegen Absatz 3 ist der Anbieter berechtigt, abgestuft vorzugehen: Entfernung der betroffenen Bewertungen, Verwarnung, Einschränkung der Bewertungsfunktion und – bei schweren oder wiederholten Verstößen – Sperrung des Kontos nach § 12. Auszeichnungen, die auf beeinflussten Bewertungen beruhen, entfallen.
  6. Auszeichnungen werden allein anhand der veröffentlichten Kriterien berechnet. Sie können nicht erworben werden und beeinflussen die Reihenfolge der Fahrzeuge in der Trefferliste nicht.

§ 7b Preisvorschläge (Verhandlungsfunktion)

  1. Der Anbieter stellt eine Funktion bereit, mit der Interessenten dem Kunden zu einem seiner Fahrzeuge einen Preis vorschlagen können. Die Funktion ist im Leistungsumfang enthalten und für den Kunden unentgeltlich; ein Entgelt je Vorschlag oder je Antwort fällt nicht an, und der Anbieter erhält keine Provision aus einem Fahrzeugkauf.
  2. Der Kunde entscheidet selbst, ob er Preisvorschläge entgegennimmt. Er kann die Funktion in seinem Konto insgesamt abwählen und für einzelne Fahrzeuge deaktivieren.
  3. Erklärt der Kunde einem Interessenten einen Preis („Preiszusage"), ist dies seine eigene Erklärung gegenüber dem Interessenten. Der Anbieter wird dadurch nicht Vertragspartei und schuldet weder den Abschluss noch die Durchführung eines Kaufvertrages. Die Preiszusage begründet keine Reservierung des Fahrzeugs.
  4. Der Kunde stellt sicher, dass der ausgeschriebene Gesamtpreis des Fahrzeugs den Anforderungen der Preisangabenverordnung entspricht. Eine individuelle Preiszusage an einen einzelnen Interessenten ändert den ausgeschriebenen Preis nicht und ist keine Preisermäßigung im Sinne des § 11 PAngV.
  5. Der Kunde kann Antworten auf Preisvorschläge nach von ihm festgelegten Regeln automatisch erzeugen lassen. Er verantwortet die von ihm festgelegten Regeln und die daraus erzeugten Erklärungen wie eigene. Automatisch erzeugte Antworten kennzeichnet der Anbieter gegenüber dem Interessenten als solche und weist ihn auf die Möglichkeit hin, eine persönliche Antwort zu verlangen.
  6. Preisvorschläge haben keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Fahrzeuge in der Trefferliste oder im Händlerverzeichnis. Anzahl und Höhe der Verhandlungsrunden sowie die Antwortfristen können vom Anbieter technisch begrenzt werden; die jeweils geltenden Werte teilt er in den Nutzungsbedingungen für Interessenten mit.

§ 8 Nutzungsrechte

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang über das Internet zu nutzen. Weitergehende Rechte an der Plattform, insbesondere am Quellcode, werden nicht eingeräumt.
  2. An den vom Kunden eingebrachten Kundeninhalten verbleiben sämtliche Rechte beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter das zur Vertragserfüllung erforderliche, einfache Nutzungsrecht an den Kundeninhalten ein, insbesondere zum Zwecke der Verarbeitung, Bearbeitung, Speicherung und – soweit vom Kunden veranlasst – Veröffentlichung über Drittdienste.
  3. An den auf Veranlassung des Kunden erzeugten KI-Ergebnissen erhält der Kunde die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte, soweit der Anbieter über solche Rechte verfügt und sie übertragen kann.
  4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die urheberrechtliche Schutzfähigkeit vollautomatisch und ohne hinreichende menschliche schöpferische Gestaltung erzeugter KI-Ergebnisse rechtlich nicht gesichert ist und dass an solchen Ergebnissen unter Umständen kein ausschließliches Schutzrecht entsteht. Eine Gewähr für die Bestandskraft oder Ausschließlichkeit von Rechten an KI-Ergebnissen übernimmt der Anbieter nicht.

§ 9 KI-spezifische Hinweise und Haftungsausschluss für KI-Ergebnisse

  1. KI-Ergebnisse werden vollautomatisch und ohne inhaltliche Prüfung durch den Anbieter erzeugt. Aufgrund der Funktionsweise generativer künstlicher Intelligenz können die Ergebnisse fehlerhaft, unvollständig, verzerrt oder mit Artefakten behaftet sein oder von den Erwartungen des Kunden abweichen.
  2. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Fehlerfreiheit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Rechtmäßigkeit der KI-Ergebnisse.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche KI-Ergebnisse vor einer Verwendung oder Veröffentlichung eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen. Die Verantwortung für die Verwendung und Veröffentlichung der Ergebnisse trägt allein der Kunde.

§ 10 Drittdienste und Smart-Import

  1. Die Funktion Smart-Import importiert Fahrzeugdaten und -bilder aus vom Kunden angegebenen Inserats-URLs. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass der Import der jeweiligen Quelle zulässig ist und keine Rechte Dritter oder Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform verletzt.
  2. Der Anbieter prüft die vom Kunden angegebenen Quellen nicht auf rechtliche Zulässigkeit des Imports und übernimmt hierfür keine Verantwortung.
  3. Für die Nutzung von Drittdiensten, insbesondere der Schnittstellen von Google und Meta, gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der Drittanbieter, deren Einhaltung dem Kunden obliegt. Der Anbieter haftet nicht für Verfügbarkeit, Funktion, Änderungen oder Einstellung dieser Drittdienste.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

  1. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, wird das kostenpflichtige Abonnement mit monatlicher Laufzeit geschlossen und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern es nicht zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird.
  2. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß des Kunden gegen die Pflichten aus § 7 sowie bei Zahlungsverzug trotz Mahnung vor.
  4. Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Kundeninhalte vor Vertragsende eigenverantwortlich zu exportieren bzw. zu sichern. Der Anbieter stellt hierfür im zumutbaren Umfang geeignete Exportmöglichkeiten zur Verfügung.
  6. Nach Beendigung des Vertrages ist der Anbieter berechtigt und – nach Ablauf einer angemessenen Übergangsfrist – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, die Kundeninhalte und Konto-Daten zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 12 Sperrung bei Verstößen

  1. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten, insbesondere § 7, gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen Richtlinien der Drittanbieter verstößt oder von dem Konto eine Gefahr für die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Plattform ausgeht.
  2. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird der Anbieter die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Soweit möglich und zumutbar, wird die Sperrung vorab angekündigt und dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe gegeben.
  3. Die Sperrung lässt die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung unberührt, wenn der Kunde die Sperrung zu vertreten hat.

§ 13 Gewährleistung

  1. Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen der vertraglichen Leistungsbeschreibung entspricht. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen, soweit nicht zwingende Vorschriften entgegenstehen.
  2. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
  3. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Plattform bleibt außer Betracht. Insbesondere stellen kurzfristige Nichtverfügbarkeiten im Rahmen des § 5 keinen Mangel dar.
  4. Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung anzuzeigen und den Anbieter bei der Eingrenzung und Behebung im zumutbaren Umfang zu unterstützen.

§ 14 Haftung und Haftungsbeschränkung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre. Der Kunde bleibt für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
  4. Eine darüber hinausgehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für vom Kunden zu vertretende Rechtsverletzungen, für die inhaltliche Richtigkeit von KI-Ergebnissen (§ 9) sowie für Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen von Drittdiensten (§ 5, § 10).
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§ 15 Freistellung

  1. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Anbieter wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch vom Kunden eingestellte, hochgeladene, importierte oder veröffentlichte Inhalte oder durch eine sonstige rechtswidrige Nutzung der Plattform durch den Kunden geltend machen.
  2. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung des Anbieters. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unverzüglich informieren und ihm, soweit rechtlich möglich und zumutbar, Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
  3. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

§ 16 Datenschutz

  1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
  2. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist (insbesondere die Daten der eigenen Kunden des Kunden), stellt der Anbieter dem Kunden hierfür einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO bereit. Der Kunde schließt diesen vor der Verarbeitung personenbezogener Daten seiner eigenen Kunden über die Plattform ab. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingebrachten und veröffentlichten personenbezogenen Daten verantwortlich.

§ 17 Änderungen der AGB

  1. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aus triftigem Grund, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Weiterentwicklungen, Änderungen genutzter Drittdienste oder zur Behebung von Regelungslücken erforderlich wird, und die Änderung den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters nicht unangemessen benachteiligt.
  2. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Der Anbieter wird den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung der Frist und die Folgen eines unterbleibenden Widerspruchs gesondert hinweisen.
  3. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist jede Partei berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG).
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Kiel. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie sämtliche rechtserheblichen Erklärungen bedürfen mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
  5. Bei Rückfragen ist der Anbieter unter der E-Mail-Adresse hallo@postmotor.de erreichbar.