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GoBD

GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff". Sie legen fest, wie steuerrelevante digitale Daten und Belege unveränderbar, vollständig und nachvollziehbar geführt und aufbewahrt werden müssen — inklusive Verfahrensdokumentation.

Die GoBD betreffen jeden, der steuerrelevante Aufzeichnungen elektronisch führt — also auch Autohäuser. Zentrale Anforderungen sind Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit (Änderungsprotokolle) und die vollständige, geordnete Aufbewahrung.

Praktisch bedeutet GoBD-Konformität, dass Rechnungen und Belege nicht nachträglich unbemerkt geändert werden können und dass eine Verfahrensdokumentation vorliegt. Fachsoftware für den Fahrzeughandel bringt diese Eigenschaften in der Regel mit.

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-11

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