Differenzbesteuerung (§ 25a UStG)
Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist eine umsatzsteuerliche Sonderregel für den Wiederverkauf gebrauchter Waren. Beim Gebrauchtwagenhandel wird nicht der volle Verkaufspreis, sondern nur die Differenz (Marge) zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterworfen. Auf differenzbesteuerten Rechnungen wird die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen.
Die Regelung betrifft typischerweise Fahrzeuge, die von Privatpersonen oder anderen differenzbesteuernden Händlern angekauft wurden — also ohne Vorsteuerabzug. Besteuert wird dann nur die Handelsspanne.
Für die Rechnungsstellung ist wichtig: Bei der Differenzbesteuerung darf die Umsatzsteuer nicht separat ausgewiesen werden, und es ist auf die Anwendung der Sonderregelung hinzuweisen. Software für den Fahrzeughandel bildet das in der Regel automatisch korrekt ab.
Hinweis: Dies ist eine allgemeine Erklärung, keine Steuerberatung. Die konkrete Anwendung im Einzelfall gehört in die Hand des Steuerberaters.
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-11
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