Entwurf â anwaltliche PrĂŒfung steht aus. Dieser Text beschreibt den Rahmen, den PostMotor fĂŒr das Empfehlungsprogramm setzt. Er ist noch nicht rechtlich abgenommen. Fassung: 2026-08-1 · Stand 08/2026.
Ăber das Empfehlungsprogramm können Privatpersonen (âEmpfehler") Fahrzeug-Inserate der auf PostMotor vertretenen HĂ€ndler ĂŒber einen persönlichen Link weitergeben. FĂŒhrt eine solche Empfehlung zu einem Fahrzeugkauf, kann der jeweilige HĂ€ndler dem Empfehler eine PrĂ€mie zahlen.
Vertragspartner des Empfehlers ist ausschlieĂlich der jeweilige HĂ€ndler, nicht PostMotor. Der HĂ€ndler legt fest, ob er ein Empfehlungsprogramm anbietet, wie hoch die PrĂ€mie ist und unter welchen zusĂ€tzlichen Bedingungen er sie zahlt. PostMotor stellt nur die technische Nachverfolgung bereit, bewegt kein Geld, wickelt keine Auszahlung ab und schuldet selbst keine PrĂ€mie. AnsprĂŒche wegen einer nicht gezahlten PrĂ€mie sind gegenĂŒber dem HĂ€ndler geltend zu machen.
Die zusÀtzlichen Bedingungen des jeweiligen HÀndlers werden im Empfehler-Portal vor dem Teilen eines Fahrzeugs angezeigt.
Die Zuordnung erfolgt technisch ĂŒber einen Link-Parameter und ein Cookie im Browser des Interessenten. Wird dieses Cookie gelöscht, ein anderes GerĂ€t verwendet oder ein anderer Empfehlungslink angeklickt, kann die Zuordnung entfallen. Ein Anspruch besteht nur bei technisch nachvollziehbarer Zuordnung.
PostMotor kann die Teilnahme eines Empfehlers bei begrĂŒndetem Verdacht auf Missbrauch sperren. Bereits entstandene, unstreitige AnsprĂŒche gegenĂŒber einem HĂ€ndler bleiben davon unberĂŒhrt.
Wird ein Fahrzeugkauf rĂŒckgĂ€ngig gemacht, entfĂ€llt die Grundlage der PrĂ€mie. Eine noch nicht ausgezahlte PrĂ€mie wird storniert. Ist bereits gezahlt worden, richtet sich eine RĂŒckforderung nach dem VerhĂ€ltnis zwischen HĂ€ndler und Empfehler; PostMotor ist daran nicht beteiligt.
Eine EmpfehlungsprĂ€mie kann steuerpflichtig sein â bei Privatpersonen regelmĂ€Ăig als sonstige EinkĂŒnfte (§ 22 Nr. 3 EStG). FĂŒr die zutreffende Versteuerung ist der Empfehler selbst verantwortlich. PostMotor erteilt keine steuerliche Beratung und stellt keine Bescheinigungen aus.
FĂŒr die Auszahlung benötigt der HĂ€ndler Name, Anschrift und einen Auszahlungsweg. Diese Angaben werden dem HĂ€ndler nur so lange angezeigt, wie bei ihm tatsĂ€chlich eine PrĂ€mie offen ist. Vorname und Empfehler-Code können in der öffentlichen Anzeige eines Inserats erscheinen (âEmpfohlen von âŠ"). Einzelheiten und die Rechtsgrundlagen stehen in der DatenschutzerklĂ€rung.
Der Empfehler kann seine Teilnahme jederzeit beenden â im Portal unter âProfil" oder formlos per Nachricht an hallo@postmotor.de. Ein HĂ€ndler kann sein Empfehlungsprogramm jederzeit fĂŒr die Zukunft beenden; bereits entstandene AnsprĂŒche bleiben bestehen. PostMotor kann das Programm insgesamt mit angemessener Frist einstellen.
Ein Anspruch auf Teilnahme am Programm besteht nicht. Die Teilnahme setzt eine eigene Registrierung als Empfehler und die BestÀtigung dieser Bedingungen voraus.
Du entscheidest, welche Cookies wir verwenden dĂŒrfen. Details in der DatenschutzerklĂ€rung und im Impressum.
FĂŒr Anmeldung, Sicherheit (CSRF) und den Betrieb der Plattform erforderlich. Immer aktiv.
Hilft uns, die Nutzung unserer öffentlichen Seiten anonym auszuwerten und PostMotor zu verbessern â mit Google Analytics 4, nur mit deiner Einwilligung. Im eingeloggten Bereich findet keine solche Messung statt.
Ermöglicht kĂŒnftig Conversion-Messung und Werbeanzeigen auf Drittplattformen. Derzeit nicht im Einsatz â deine Auswahl wird erst wirksam, wenn solche Dienste eingefĂŒhrt werden; darĂŒber informieren wir vorab in der DatenschutzerklĂ€rung.