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Teilnahmebedingungen fĂŒr das Empfehlungsprogramm

Stand: 08/2026

Entwurf – anwaltliche PrĂŒfung steht aus. Dieser Text beschreibt den Rahmen, den PostMotor fĂŒr das Empfehlungsprogramm setzt. Er ist noch nicht rechtlich abgenommen. Fassung: 2026-08-1 · Stand 08/2026.

1. Worum es geht

Über das Empfehlungsprogramm können Privatpersonen („Empfehler") Fahrzeug-Inserate der auf PostMotor vertretenen HĂ€ndler ĂŒber einen persönlichen Link weitergeben. FĂŒhrt eine solche Empfehlung zu einem Fahrzeugkauf, kann der jeweilige HĂ€ndler dem Empfehler eine PrĂ€mie zahlen.

2. Wer die PrÀmie schuldet

Vertragspartner des Empfehlers ist ausschließlich der jeweilige HĂ€ndler, nicht PostMotor. Der HĂ€ndler legt fest, ob er ein Empfehlungsprogramm anbietet, wie hoch die PrĂ€mie ist und unter welchen zusĂ€tzlichen Bedingungen er sie zahlt. PostMotor stellt nur die technische Nachverfolgung bereit, bewegt kein Geld, wickelt keine Auszahlung ab und schuldet selbst keine PrĂ€mie. AnsprĂŒche wegen einer nicht gezahlten PrĂ€mie sind gegenĂŒber dem HĂ€ndler geltend zu machen.

Die zusÀtzlichen Bedingungen des jeweiligen HÀndlers werden im Empfehler-Portal vor dem Teilen eines Fahrzeugs angezeigt.

3. Wann ein Anspruch entstehen kann

  • Der Empfehler teilt ein Inserat ĂŒber seinen persönlichen Link.
  • Eine Person gelangt ĂŒber diesen Link auf das Inserat und stellt beim HĂ€ndler eine Anfrage.
  • Aus dieser Anfrage entsteht innerhalb des vom HĂ€ndler festgelegten Attributionsfensters ein Fahrzeugkauf. Das Fenster gilt in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Anfrage hinterlegt war; eine spĂ€tere Änderung durch den HĂ€ndler wirkt nicht zurĂŒck.
  • Der HĂ€ndler bestĂ€tigt die Empfehlung und zahlt die PrĂ€mie aus.

Die Zuordnung erfolgt technisch ĂŒber einen Link-Parameter und ein Cookie im Browser des Interessenten. Wird dieses Cookie gelöscht, ein anderes GerĂ€t verwendet oder ein anderer Empfehlungslink angeklickt, kann die Zuordnung entfallen. Ein Anspruch besteht nur bei technisch nachvollziehbarer Zuordnung.

4. AusschlĂŒsse

  • Selbstempfehlung: Empfehlungen an sich selbst, an im selben Haushalt lebende Personen oder ĂŒber zusĂ€tzlich angelegte eigene Konten sind ausgeschlossen.
  • Empfehlungen an Personen, die bereits mit dem HĂ€ndler in Kaufverhandlung standen.
  • Der gewerbliche oder automatisierte Massenversand von Empfehlungslinks sowie unaufgeforderte Werbung (Spam) gegenĂŒber Dritten.
  • Manipulierte oder kĂŒnstlich erzeugte Klicks.

PostMotor kann die Teilnahme eines Empfehlers bei begrĂŒndetem Verdacht auf Missbrauch sperren. Bereits entstandene, unstreitige AnsprĂŒche gegenĂŒber einem HĂ€ndler bleiben davon unberĂŒhrt.

5. RĂŒckabwicklung und Storno

Wird ein Fahrzeugkauf rĂŒckgĂ€ngig gemacht, entfĂ€llt die Grundlage der PrĂ€mie. Eine noch nicht ausgezahlte PrĂ€mie wird storniert. Ist bereits gezahlt worden, richtet sich eine RĂŒckforderung nach dem VerhĂ€ltnis zwischen HĂ€ndler und Empfehler; PostMotor ist daran nicht beteiligt.

6. Steuerliche Behandlung

Eine EmpfehlungsprĂ€mie kann steuerpflichtig sein — bei Privatpersonen regelmĂ€ĂŸig als sonstige EinkĂŒnfte (§ 22 Nr. 3 EStG). FĂŒr die zutreffende Versteuerung ist der Empfehler selbst verantwortlich. PostMotor erteilt keine steuerliche Beratung und stellt keine Bescheinigungen aus.

7. Daten des Empfehlers

FĂŒr die Auszahlung benötigt der HĂ€ndler Name, Anschrift und einen Auszahlungsweg. Diese Angaben werden dem HĂ€ndler nur so lange angezeigt, wie bei ihm tatsĂ€chlich eine PrĂ€mie offen ist. Vorname und Empfehler-Code können in der öffentlichen Anzeige eines Inserats erscheinen („Empfohlen von 
"). Einzelheiten und die Rechtsgrundlagen stehen in der DatenschutzerklĂ€rung.

8. Beendigung

Der Empfehler kann seine Teilnahme jederzeit beenden — im Portal unter „Profil" oder formlos per Nachricht an hallo@postmotor.de. Ein HĂ€ndler kann sein Empfehlungsprogramm jederzeit fĂŒr die Zukunft beenden; bereits entstandene AnsprĂŒche bleiben bestehen. PostMotor kann das Programm insgesamt mit angemessener Frist einstellen.

9. Keine Teilnahmepflicht, kein Rechtsanspruch auf Zulassung

Ein Anspruch auf Teilnahme am Programm besteht nicht. Die Teilnahme setzt eine eigene Registrierung als Empfehler und die BestÀtigung dieser Bedingungen voraus.