Kilometerleasing oder Restwertleasing — welches Modell passt zu mir?
Kilometerleasing rechnet am Ende die gefahrenen Kilometer ab, das Restwertrisiko bleibt beim Leasinggeber — das ist die planbare Variante und für Privatkunden der Regelfall. Restwertleasing bindet die Schlussabrechnung an den Marktwert des Fahrzeugs: Bringt es weniger als kalkuliert, zahlst du die Differenz nach. Wer den Gebrauchtwagenmarkt nicht einschätzen kann oder will, wählt Kilometerleasing.
Beide Vertragsarten heißen Leasing, aber sie verteilen das Risiko unterschiedlich. Der Unterschied zeigt sich erst am Vertragsende — dann allerdings deutlich, und in Euro.
Kilometerleasing und Restwertleasing unterscheiden sich nicht im Fahrzeug, nicht in der Laufzeit und nicht zwingend in der Höhe der monatlichen Rate. Sie unterscheiden sich in einer einzigen Frage: Woran wird am Vertragsende gerechnet? Beim Kilometerleasing an deinem Tachostand, beim Restwertleasing am Marktwert des Fahrzeugs. Aus dieser Frage folgt alles Weitere — vor allem, wer geradesteht, wenn Gebrauchtwagenpreise fallen.
Kilometerleasing: Abgerechnet wird, was auf dem Tacho steht
Im Kilometerleasing, auch Kilometerabrechnungsvertrag genannt, vereinbarst du eine Laufzeit und eine jährliche Fahrleistung. Was das Fahrzeug bei der Rückgabe am Markt wert ist, spielt für dich keine Rolle: Dieses Risiko kalkuliert der Leasinggeber ein und trägt es selbst. Am Ende wird nur verglichen, was vereinbart war und was tatsächlich gefahren wurde.
Am Vertragsende wird geprüft:
- Mehrkilometer — jeder Kilometer über der vereinbarten Gesamtfahrleistung wird mit dem im Vertrag genannten Cent-Satz berechnet.
- Minderkilometer — nicht gefahrene Kilometer werden meist vergütet, in der Regel zu einem niedrigeren Satz als die Mehrkilometer und oft nur bis zu einer Obergrenze.
- Toleranz — viele Verträge lassen eine Abweichung zu, bevor überhaupt abgerechnet wird. Vorgeschrieben ist das nicht, es muss im Vertrag stehen.
- Fahrzeugzustand — vertragsgemäße Gebrauchsspuren sind eingepreist, übermäßige Abnutzung nicht. Grundlage ist ein Rückgabeprotokoll, häufig nach einem branchenüblichen Zustandskatalog.
Beispielrechnung mit Platzhalterzahlen, kein Angebot: Vereinbart sind 15.000 Kilometer im Jahr bei 36 Monaten Laufzeit, zusammen also 45.000 Kilometer. Bei der Rückgabe zeigt der Tacho 51.000 Kilometer. Abgerechnet werden 6.000 Mehrkilometer zu dem Satz, der im Vertrag steht. Dieser Satz ist die Zahl, auf die du beim Vergleich zweier Angebote achten solltest — er gehört genauso zum Preis wie die Monatsrate.
Rechtlich ist Kilometerleasing kein Kredit. Der Bundesgerichtshof hat für Verbraucherverträge entschieden, dass ein Kilometerleasingvertrag ohne Erwerbsverpflichtung keine entgeltliche Finanzierungshilfe im Sinne des Paragraf 506 BGB ist. Deshalb findest du in diesen Verträgen regelmäßig auch keinen effektiven Jahreszins — der gehört zum Darlehen, nicht hierher. Ob und wie du widerrufen kannst, ergibt sich allein aus der Widerrufsbelehrung des jeweiligen Anbieters.
Restwertleasing: Abgerechnet wird, was das Fahrzeug am Ende wert ist
Beim Restwertleasing legt der Vertrag von Anfang an fest, welchen Wert das Fahrzeug am Ende der Laufzeit voraussichtlich hat. Die Rate finanziert im Wesentlichen die Differenz zwischen Anschaffungswert und diesem kalkulierten Restwert. Bei der Rückgabe wird das Fahrzeug bewertet oder verwertet. Liegt der tatsächliche Erlös unter dem kalkulierten Restwert, zahlst du die Differenz nach. Liegt er darüber, wirst du am Mehrerlös beteiligt — mit welchem Anteil, steht im Vertrag, verbreitet sind 75 Prozent.
Beispielrechnung mit Platzhalterzahlen, kein Angebot: Der Vertrag kalkuliert einen Restwert von 10.000 Euro. Bringt das Fahrzeug bei der Verwertung 8.500 Euro, werden 1.500 Euro nachgefordert. Bringt es 11.500 Euro, wird der Mehrerlös anteilig gutgeschrieben. Genau hier liegt der Haken auffällig niedriger Raten: Je höher der Restwert angesetzt ist, desto kleiner die monatliche Belastung — und desto größer die mögliche Nachzahlung.
Weil du hier für einen bestimmten Wert einstehst, ist Restwertleasing mit Verbrauchern nach Paragraf 506 Absatz 2 BGB eine entgeltliche Finanzierungshilfe. Das Verbraucherdarlehensrecht gilt entsprechend: Du erhältst vorvertragliche Pflichtinformationen, im Vertrag steht ein effektiver Jahreszins, und dir steht ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Dieser Unterschied ist kein Formalismus, sondern der Grund, warum die Vertragsunterlagen der beiden Modelle so verschieden aussehen.
Die Entscheidungsfrage lautet: Wie sicher ist deine Planung?
Wer das Restwertrisiko trägt, steht auch für Marktentwicklungen gerade, die niemand vorhersehen kann: Antriebswechsel, Förderprogramme, Diskussionen um einzelne Motorisierungen oder ein Modellwechsel kurz vor deiner Rückgabe. Die Frage ist deshalb nicht, welches Modell billiger ist, sondern welches Risiko du selbst tragen willst.
Kilometerleasing passt, wenn:
- du eine feste Kostenplanung brauchst und Überraschungen am Vertragsende ausschließen willst
- deine jährliche Fahrleistung halbwegs verlässlich einzuschätzen ist
- du das Fahrzeug am Ende ohnehin zurückgeben und auf ein neues wechseln willst
- du privat least — für Privatkunden ist Kilometerleasing in Deutschland der Regelfall
Restwertleasing kann passen, wenn:
- du den Gebrauchtwagenmarkt in deinem Segment einschätzen kannst und das Risiko bewusst übernimmst
- du lieber über den Wert als über den Tachostand abrechnest — wobei eine hohe Laufleistung den Restwert ebenfalls drückt
- du das Fahrzeug am Ende selbst übernehmen oder über einen eigenen Kanal verwerten willst, was ausdrücklich vereinbart sein muss
- du gewerblich least und eine mögliche Nachzahlung buchhalterisch als kalkulierbaren Posten behandeln kannst
Was in beiden Verträgen stehen sollte, bevor du unterschreibst
Diese Punkte solltest du vor der Unterschrift schwarz auf weiß haben:
- Cent-Sätze für Mehr- und Minderkilometer sowie die Toleranzgrenze (Kilometerleasing)
- kalkulierter Restwert, Bewertungsverfahren und Höhe der Mehrerlösbeteiligung (Restwertleasing)
- wer das Fahrzeug am Ende bewertet und ob du ein eigenes Gutachten einbringen darfst
- ob ein Andienungsrecht vereinbart ist: Es verpflichtet dich zum Kauf, wenn der Leasinggeber es verlangt. Ein Ankaufsrecht für dich entsteht daraus nicht, beides muss getrennt vereinbart werden.
- Pflicht zur Vollkaskoversicherung und die Frage, ob eine GAP-Deckung enthalten ist. Sie schließt bei Diebstahl oder Totalschaden die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und offener Leasingforderung.
- ob Wartung, Verschleiß und Reifen als Service enthalten sind oder deine Sache bleiben
- ob und zu welchen Bedingungen eine vorzeitige Beendigung oder eine Vertragsübernahme möglich ist — ordentlich kündbar sind Leasingverträge grundsätzlich nicht
Privat oder gewerblich — ändert das die Antwort?
Für Privatkunden ist Kilometerleasing aus gutem Grund der Standard: Bis auf Mehrkilometer und Schäden stehen die Kosten von Anfang an fest. Gewerbliche Leasingnehmer greifen häufiger zu Restwertverträgen, weil sie mehrere Fahrzeuge bewegen, Wertverläufe aus eigener Erfahrung kennen und eine Abweichung nach unten verkraften können. Steuerlich entscheidet zunächst die Zurechnung des Fahrzeugs nach den Leasingerlassen; die Raten sind bei betrieblicher Nutzung in der Regel Betriebsausgaben. Beachte außerdem, dass gewerbliche Konditionen netto und private brutto ausgewiesen werden — ein direkter Zahlenvergleich zwischen beiden führt sonst in die Irre. Wie sich der Vertrag in deinem Fall auswirkt, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Wie du über PostMotor zu einem Angebot kommst
PostMotor ist Vermittler und nicht Leasinggeber: Wir stellen kein Leasingangebot, sondern bringen deine Anfrage mit Leasinganbietern zusammen. Der Vertrag kommt zwischen dir und dem Leasinggeber zustande, und alle verbindlichen Konditionen — Laufzeit, Fahrleistung, Abrechnungsmodell und Kosten — stehen ausschließlich in dessen Angebot. Sinnvoll ist deshalb, die Frage Kilometer oder Restwert vor der Anfrage für dich zu beantworten. Sie entscheidet darüber, welche Angebote überhaupt miteinander vergleichbar sind.
Häufige Fragen
Was ist der Hauptunterschied zwischen Kilometerleasing und Restwertleasing?
Die Schlussabrechnung. Beim Kilometerleasing wird nur die Abweichung zwischen vereinbarter und gefahrener Kilometerzahl abgerechnet, das Wertrisiko bleibt beim Leasinggeber. Beim Restwertleasing wird der tatsächliche Verwertungserlös mit dem im Vertrag kalkulierten Restwert verglichen; die Differenz trägst du.
Welches Modell ist für Privatkunden besser?
In den meisten Fällen Kilometerleasing. Die Kosten stehen bis auf Mehrkilometer und Schäden von Beginn an fest, und du musst den Gebrauchtwagenmarkt nicht einschätzen. Restwertleasing lohnt sich nur, wenn du das Wertrisiko bewusst und informiert übernehmen willst.
Gibt es beim Kilometerleasing einen effektiven Jahreszins?
In der Regel nicht. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Kilometerleasingvertrag ohne Erwerbsverpflichtung keine entgeltliche Finanzierungshilfe nach Paragraf 506 BGB ist. Der effektive Jahreszins gehört zum Darlehen und wird deshalb hier nicht ausgewiesen. Beim Restwertleasing mit Verbrauchern ist er dagegen anzugeben.
Muss ich beim Kilometerleasing am Ende trotzdem nachzahlen?
Möglich ist es. Nachforderungen entstehen durch Mehrkilometer über der vereinbarten Fahrleistung und durch Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen. Beides wird bei der Rückgabe protokolliert. Vom Marktwert des Fahrzeugs hängt deine Abrechnung dagegen nicht ab.
Kann ich das Fahrzeug am Ende der Laufzeit kaufen?
Nur, wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Ein Andienungsrecht verpflichtet dich zum Kauf, sobald der Leasinggeber es verlangt, gibt dir aber selbst kein Recht auf Übernahme. Ein Ankaufsrecht zu deinen Gunsten muss separat im Vertrag stehen. Frage das vor Vertragsschluss ab.
Kann ich die Fahrleistung während der Laufzeit noch ändern?
Viele Leasinggeber lassen eine Anpassung der vereinbarten Kilometer während der Laufzeit zu, verpflichtet sind sie dazu nicht. Ein Wechsel des Abrechnungsmodells von Kilometer- auf Restwertleasing ist dagegen praktisch nicht vorgesehen, weil die gesamte Kalkulation darauf aufbaut.
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